Allgemeine Bestimmungen
Mit der Übersendung eines Angebots für Unterkunft und Verpflegung (Reise) nimmt das Waldheim am Brahmsee e.V. (Waldheim) eine Reservierung für die Gruppe vor. Diese erlischt, sollte sich die Gruppe nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Datum des Angebotsschreibens schriftlich (Fax, E-Mail oder Briefpost) verbindlich anmelden.
Nach Buchungsbestätigung, spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn (Zahlungseingang), ist an das Waldheim eine Vorauszahlung von 50 % des Reisepreises zu leisten. Die Schlussabrechnung erfolgt in der Regel etwa 10 Tage nach dem Aufenthalt der Gruppe. Der hiernach geschuldete Restbetrag ist binnen 2 Wochen (Zahlungseingang) nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn ist die Personenzahl der anreisenden Gruppe einschließlich Begleitpersonen mitzuteilen, soweit diese von der Buchungsbestätigung abweicht. Das Gleiche gilt für eventuelle Wünsche nach Sonderverpflegung.
Rücktritt, Nichtantritt oder Abbruch der Reise
Ein Rücktritt von der Reise kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes erklärt werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform. Sie wird wirksam mit Zugang des Schreibens im Waldheim.
Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise der gesamten Gruppe oder einzelner Teilnehmer verliert das Waldheim den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten (ggfs. anteiligen) Reisepreises. Das Waldheim ist jedoch berechtigt, der Gruppe eine pauschalisierte Entschädigung in nachfolgender Höhe zu berechnen:
- Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor dem gemeldeten Anreisedatum: 30 % des Preises der jeweils vereinbarten Leistungen;
- Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor dem gemeldeten Anreisedatum: 50 % des Preises der jeweils vereinbarten Leistungen;
- Bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen: 90% des Preises der jeweils vereinbarten Leistungen.
Sofern die Gruppe oder einzelne Teilnehmer vorzeitig abreisen, ist der volle Preis für die bereits erhaltenen Leistungen zu entrichten. Die Entschädigung für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen beläuft sich auf 90% des hierfür vereinbarten Preises.
Entschädigungsansprüche des Waldheims bestehen nicht, soweit der Rücktritt, Nichtantritt oder Abbruch der Reise von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Der Gruppe bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Waldheim durch den Rücktritt, den Nichtantritt oder die vorzeitige Beendigung der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten als die nach diesen Bestimmungen zu leistende Entschädigung entstanden sind.
Waldheim am Brahmsee, 01.11.2017, Vorstand Waldheim am Brahmsee e.V.
Sitz des Vereins: Waldheim am Brahmsee e.V., Waldheim 1, D-24631 Langwedel / Holstein
Registergericht: Amtsgericht Kiel, Reg.Nr. 502 1577
Finanzamt Kiel: Steuernummer 20 294 86018
Vorstand: Dr. Ulrik Schlenz, Reinhard Schröder